Rechnungskopien für die Versicherten

05. Januar 2023
Rechnungskopien für die Versicherten

Per 1. Januar 2022 treten im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket 1a Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft. Es wird auf Gesetzesstufe festgeschrieben, dass die Patientinnen und Patienten zwingend immer eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer erhalten müssen.

Erhalten Sie eine Kopie Ihrer Apothekenrechnung!

Mit einer neue Dienstleistung erleichtern wir Ihnen den Zugang zu einer Kopie der Rechnungen, die an Ihre Krankenkasse gesendet werden (im Rahmen des Tiers-Payant-Systems (TP)): Infocost-Mail.

Der Service erfüllt die Anforderungen des KVG hinsichtlich Transparenz und Kostenkontrolle. Er ist ein Angebot Ihrer Apotheke und von Ofac, der Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker, welche die Fakturierung Ihrer Apotheke verwaltet. Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.

Auf www.infocost.ch finden Sie alle wichtige Informationen und falls Sie Fragen haben setzen Sie sich mit uns in Verbindung

vasb@arhr-ncbgurxr-synzngg.pu
oder
031 741 10 66